Fragen von KollegInnen der Drogenhilfe – 6. Frage Teil 5 und Ende
Das Folgende bietet ein paar Varianten an, die Eltern „ins Feld führen“ könnten:
Die Eltern sollten im Gespräch mit Max deutlich machen, daß sie keinen Bock auf einen Machtkampf haben, sondern daß sie ihren Sohn sehr lieb haben. Sie mögen in der Vergangenheit genervt und manches nicht gut oder „richtig“ gemacht haben, das täte ihnen dann aufrichtig leid. Nun gehe es aber darum, daß sie den Eindruck haben, daß Max Drogen (oder Alkohol, oder sonst was) konsumiert und es nicht bei einem Probierkonsum, für den man Verständnis habe, geblieben sein.
Weil sie, die Eltern, nun mal die Eltern seien, die ihren Sohn lieben würden, könnten sie nicht anders, als sich für seine existentielle Gesundheit einzusetzen. Diesen Einsatz könnten sie wegen der Liebe zu ihn auch nicht aufgeben, sondern müßten dabei bleiben.
Max möge ihnen nachweisen, daß er nicht mehr konsumiere. Drogenverseuchten Gehirnen könne man nicht glauben. Erst wenn er konsumfrei sei, würden sie ihm wieder glauben. Er möge das also bitte nachweisen. Er möge für ein Drogenscreening bei Fachleuten sorgen: Facharzt für Suchtmedizin (Gesundheitsamt oder Kassenärztliche Vereinigung fragen), auch manche Gesundheitsämger oder Sozialpsychiatrische Dienste bieten Drogenscreenings an, ebenso mache Suchtabteilungen in Psychiatrischen Kliniken. In jedem Fall müßte das Gesundheitamt über Infos verfügen.
Bevor die Eltern sich zu solch einer Forderung entschließen, muß ihnen klar sein, daß sie von dieser Forderung nicht mehr zurücktreten dürfen, wenn sie denn ausgesprochen wurde. Bis Max diese Forderung erfüllt hat, darf es um nicht anderes mehr zwischen den Eltern und Max gehen. Das hört sich landläufig nach Erpressung an, aber das ist nicht der Fokus! Vielmehr ist es abermals so, daß diese existentielle Forderung des Nachweises nach Schädigung durch Konsum oder Nachweis durch Gesundheit nicht ausgebremst und geschmälert werden darf durch andere jedoch nachrangige Forderungen!
Solange Max den Konsumnachweis nicht erbringt, darf es nicht um andere „Baustellen“ und Diskussionsinhalte gehen.
Sollte Max den schriftlichen ! Nachweis erbringen und dieser weist keinen Konsum nach, wird die Forderung nach Wiederholung erhoben und zwar zu einem Zeitpunkt, den die Eltern in der Zukunft Max sagen werden. Dadurch soll ein geplanter Negativ-Nachweis vermieden werden.
Sollte das Screening den Konsumverdacht bestätigen, müssen die Eltern sich weiter für die Konsumfreiheit einsetzen, indem sie Max sagen, daß sie ihm 4 Wochen Zeit geben, konsumfrei zu werden und diese abermalls nachzuweisen. Sollte ihm das nicht gelingen, würden sie erwarten, daß er mit ihnen zusammen ! zu einer Sucht- oder Drogenberatungsstelle geht, um sich in eine 6monatige stationäre Reha vermitteln zu lassen.
Achtung: es gibt Beratungsstellen, die nicht familienorientiert arbeiten. Wenn dort Eltern mit ihren Jugendlichen ankommen, wird ausschließlich der Jugendliche zum Gespräch zugelassen und die Eltern ausgeschlossen. Das sollten die Eltern nicht hinnehmen. Also am besten im Vorhinein erkundigen, welche Beratungsstellen auch familiensystemisch arbeiten.
Es gilt nun aber weiterhin so vorzugehen, wie oben schon erklärt: die einmal ausgesprochenen Forderungen müssen weiter verfolgt werden und bis zum Einlenken oder alternativ, bis zur Kommunizierung eines alternativen Vorschlages, der sich aber an existientieller Gesundheit messen lassen muß, darf leider nichts anderes – aber auch gar nichts anderes – verhandelt werden!
Max muß verstehen lernen, wie ernst es den Eltern mit ihrer Forderung nach seiner Gesundheit ist.